Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten müssen bis zum 31. März dieses Jahres die notwendige Technik für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bestellt und bis Ende Juni installiert lassen haben. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt erneut hingewiesen. Hintergrund ist, dass ab dem 1. Juli jede Praxis das Versichertenstammdatenmanagement durchführen muss.
Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollten die Frist ernst nehmen, weil ansonsten Honorarabzüge drohen, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel in einem Videointerview mit KV-on. Er gehe davon aus, dass die Industrie in der Lage sein werde, bis Ende des zweiten Quartals die Technik auszuliefern, wenn ein Arzt im ersten Quartal bestelle.
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur schreitet stetig voran. Seit Kurzem sind alle vier Konnektorenmodelle zugelassen. Das ist auch gut so, denn Ärzte und Psychotherapeuten haben nur noch ein halbes Jahr Zeit, ihre Praxen an die TI anzuschließen. Sonst drohen Sanktionen. Wie die Situation für Niedergelassene konkret aussieht und wie sich die TI in 2019 weiterentwickeln soll, erläutert Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV.
Kriedel wies darauf hin, dass inzwischen alle vier Konnektormodelle zur Verfügung stehen und die Hersteller Komplettpakete, sogenannte „Bundle“, schnüren. Als letzte hatte Mitte Dezember 2018 die Firma secunet ihren Konnektor auf den Markt gebracht. Der Rollout war vor einem Jahr gestartet.
Die Praxen werden laut KBV aktuell mit VSDM-Konnektoren ausgestattet – Geräten, mit denen die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgeglichen und aktualisiert werden können. Für spätere Anwendungen wie den Notfalldatensatz auf der eGK oder die elektronische Unterschrift müssen die Konnektoren nachgerüstet werden.
Es sei vorgesehen, dass die Industrie Softwareanteile nachrüstet, erläuterte Kriedel. Er gehe davon aus, dass ab dem dritten Quartal diese Softwareupdates kommen. Dann sei die TI rund. Ursprünglich sollten längst alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Verzögerungen bei der Auslieferung der Konnektoren hatten dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Termin mehrmals verschieben musste. © may/EB/aerzteblatt.de